Immobilienerwerb- und -veräußerung in Spanien

Kauf und Verkauf von Immobilien: Ihr
juristischer Leitfaden

Viele deutsche Mitbürger erfüllen sich den Traum einer eigenen Immobilie in Spanien. Damit
dieser nicht zu einem Albtraum wird, sollte der interessierte Käufer einige Besonderheiten
berücksichtigen.

Martina Bürsgens-Dyllong

Rechtsanwältin & Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Abogada inscrita

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Abwicklung von Immobilien kauf- und verkauf in Spanien
  • Spezialisiert auf Immobilienkauf, -verkauf und Verkauf von geerbten Immobilien in Spanien
  • Spricht fließend Spanisch
  • Vertretung in ganz Spanien (Festland und Inseln)
  • Auf Wunsch unkomplizierte Abwicklung per Telefon/E-Mail möglich
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1. Notarieller Kaufvertrag

Für den Erwerb des Eigentums einer Immobilie in Spanien sollte in jedem Falle ein notarieller Kaufvertrag (escritura pública de compraventa) abgeschlossen werden, damit Sie als Eigentümer in das spanische Eigentumsregister (registro de la propiedad), ähnlich dem deutschen Grundbuchamt, eingetragen werden.

2. Prüfung der Unterlagen je nach Immobilientyp

Bevor der notarielle Kaufvertrag geschlossen wird, sollten Sie sämtliche Unterlagen in Bezug auf die Immobilie eingehend prüfen. Dabei gibt es Unterschiede, ob es sich um ein gebrauchtes Haus, eine gebrauchte Wohnung oder um einen Neubau handelt.

3. Reservierungs- oder Kaufoptionsvertrag

Dem interessierten Käufer wird in vielen Fällen der Abschluss eines sogenannten Kaufoptionsvertrag angeboten. Dadurch hat der Käufer die Möglichkeit, die Immobilie gegen Zahlung einer Optionsprämie (in der Praxis in Höhe von bis zu 10% vom Kaufpreis) zu „reservieren“. Vor Unterzeichnung eines solchen Kaufoptionsvertrages sollte der Käufer diesen eingehend prüfen, da er mit der Zahlung des Reservierungsvertrages eine in den meisten Fällen ungesicherte Vorleistung vornimmt. Sind Sie an dem Kauf einer Immobilie in Spanien interessiert, begleiten wir Sie gerne von Beginn an. Zuerst werden die Daten der Immobilie überprüft und die Zahlungsmodalitäten und etwaige Finanzierung besprochen. Sodann kann zwischen Verkäufer und Käufer ein Reservierungsvertrag unterzeichnet werden. Danach wird der notarielle Kaufvertrag vorbereitet. Nach Unterzeichnung folgt der Vollzug der notariellen Urkunde und die damit einhergehende Eintragung in das spanische Grundbuch. Wir erklären Ihnen den Ablauf und übernehmen die Vorbereitung Begleitung und die Durchführung des Kaufs der Immobilie für Sie. Sollten Sie noch keine spanische Ausländeridentifikationsnummer (NIE-Nummer) haben, die Sie zwingend für den Kauf einer Immobilie benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Verkauf einer Immobilie Beratung und Vertretung erhalten Sie auch beim Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien. Wir bereiten einen etwaigen Reservierungs- oder Optionsvertrag vor, klären die Zahlungsmodalitäten ab, bereiten den notariellen Kaufvertrag vor und begleiten Sie hinsichtlich des gesamten Vorgangs rechtlich. Sollten Sie eine Immobilie in Spanien geerbt haben, müssen Sie, um diese verkaufen zu können, zunächst in das spanische Grundbucheingetragen werden. Dies geschieht in Spanien mittels Erbschaftsannahmeerklärung vor einem spanischen Notar. Die notwendigen Schritte können wir für Sie einleiten und Sie bis zur Eintragung in das spanische Grundbuch rechtlich vertreten.

Wenn Sie am Kauf einer Immobilie in Spanien interessiert sind, begleiten wir Sie gerne von Anfang an. Wir überprüfen die Daten der Immobilie, besprechen die Zahlungsmodalitäten und eine eventuelle Finanzierung. Anschließend kann ein Reservierungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer unterzeichnet werden. Danach bereiten wir den notariellen Kaufvertrag vor. Nach der Unterzeichnung erfolgt die Eintragung in das spanische Grundbuch. Wir erklären Ihnen den gesamten Ablauf und übernehmen die Vorbereitung, Begleitung und Durchführung des Kaufs für Sie. Falls Sie noch keine spanische Ausländeridentifikationsnummer (NIE-Nummer) haben, die für den Kauf einer Immobilie erforderlich ist, helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter.

Verkauf einer Immobilie

Auch beim Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien bieten wir umfassende Beratung und Vertretung. Wir bereiten einen etwaigen Reservierungs- oder Optionsvertrag vor, klären die Zahlungsmodalitäten und erstellen den notariellen Kaufvertrag. Zudem begleiten wir Sie rechtlich während des gesamten Verkaufsprozesses.

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien geerbt haben, müssen Sie zunächst in das spanische Grundbuch eingetragen werden, um diese verkaufen zu können. Dies erfolgt durch eine Erbschaftsannahmeerklärung vor einem spanischen Notar. Wir leiten die notwendigen Schritte ein und vertreten Sie rechtlich bis zur Eintragung in das spanische Grundbuch.

Unsere Kernkompetenzen im Überblick

Immobilie kaufen

Immobilie verkaufen

Immobilie erben

Immobilie schenken

Unsere Dienstleistungen umfassen

  • Beratung und Vertretung: Wir bieten umfassende juristische Beratung und Vertretung beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien.
  • Prüfung und Vorbereitung von Verträgen: Wir überprüfen und bereiten alle notwendigen Verträge vor, einschließlich notarieller Kaufverträge, Reservierungs- oder Kaufoptionsverträge.
  • Eintragung in das spanische Eigentumsregister: Wir kümmern uns um die Eintragung Ihrer Immobilie in das spanische Eigentumsregister (registro de la propiedad).
  • Unterstützung bei der Erbschaftsannahme: Falls Sie eine Immobilie in Spanien geerbt haben, unterstützen wir Sie bei der Erbschaftsannahmeerklärung und der Eintragung in das Grundbuch.
  • Hilfe bei der Beschaffung der spanischen Ausländeridentifikationsnummer (NIE): Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung der erforderlichen NIE-Nummer für den Immobilienkauf.

Warum wir?

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung: Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im spanischen Immobilienrecht.
  • Individuelle Lösungen: Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anliegen.
  • Transparente Beratung: Wir legen großen Wert auf eine transparente und verständliche Beratung.

Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche und transparente Beratung. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Bei Fragen helfen wir gerne

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Nutzen Sie die Möglichkeit, die Abwicklung Ihres Immobilien An- und Verkaufs in Spanien effizient und unkompliziert zu gestalten. Gemeinsam finden wir für Sie passende Lösungswege. Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne für eine transparente Beratung.

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  • Spezialisiert auf Immobilienkauf,
    -verkauf und Verkauf von geerbten Immobilien in Spanien
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