Ehe & Familie

1. Ehe – Der Ehevertag

Was ist zu beachten, wenn wir heiraten? Welche Rechte und Pflichten haben wir als Ehegatten? Wie funktioniert der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft? Wollen wir einen Ehevertrag schließen? Ist ein anderer Güterstand, wie z.B. die Gütertrennung oder die modifizierte Zugewinngemeinschaft für uns sinnvoll?

Diese und andere Fragen stellen sich Paare, die vorhaben zu heiraten oder bereits verheiratet sind. Aber auch bei Paaren unterschiedlicher Nationalitäten ist oftmals Regelungsbedarf hinsichtlich des Gütestandes vorhanden.

2. Der Güterstand, internationale Beziehungen und die europäische Güterrechtsverordnung

Für Ehen, die seit dem 29.01.2019 geschlossen wurden gelten die Vorschriften der europäischen Güterrechtsverordnung (EheGüVO). Wenn die Ehegatten keine Rechtswahl (mittels eines gültigen Ehevertrags) getroffen haben, unter liegt der eheliche Güterstand dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gibt es einen solchen nicht, ist das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Eheschließung maßgeblich und anderenfalls das Recht des Landes, mit dem die Ehegatten unter Berücksichtigung aller Umstände zum Zeitpunkt der Eheschließung gemeinsam am engsten verbunden sind.

Für Ehen, die vor dem 29.01.2019 geschlossen wurden gilt, dass künftige Rechtswahlen sich nach der EheGüVO richten. Für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts hingegen gelten die bisherigen Regelungen zum internationalen Privatrecht.

Die Notarin erörtert mit ihnen diese Fragestellungen und entwirft für Sie einen maßgeschneiderten Ehevertrag. Der Ehevertrag kann außerdem mit einem Erbvertrag verknüpft werden.

3. Weitere familienrechtliche Angelegenheiten

a) Zuwendungen unter Ehegatten

Übertragungen von Vermögen von dem einen auf den andren Ehegatten während der Ehe können eine Rolle spielen, z.B., um einen etwaigen Zugewinn auszugleichen, was beispielsweise mittels der sogenannten „Güterstandsschaukel“ erreicht werden kann.

b) Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Kommt es zur Scheidung einer Ehe kann eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden. Hierin einigen sich die Ehegatten z.B. über den Unterhalt, machen eine Vorschlag für das Sorgerecht, regeln die Verteilung des Hausstandes und legen den etwaigen Zugewinnausgleich fest.

c) Adoption

Im Bereich der Adoption (sowohl Minderjährigenadoption als auch Erwachsenenadoption) ist ein notariell beurkundeter Adoptionsantrag notwendig, der beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden muss. Die Notarin berät Sie diesbezüglich und darüber hinaus auch auf die erbrechtlichen Auswirkungen einer Adoption.