Deutsch-Spanisches Erbrecht
Rund um die Abwicklung von Erbschaften sowie der Gestaltung und Anpassung von Nachlassplanungen und Testamenten sowohl in Spanien als auch in Deutschland verschaffen wir Ihnen den Durchblick, unterstützen Sie in Ihrem Fall bei der Einholung der nötigen Unterlagen und wickeln ihre Erbschaftsangelegenheit ab.
Die Kanzlei Dyllong unterhält ein umfassendes Netzwerk in Bezug auf Notare, Steuerberater, Ämter, Architekten in ganz Spanien und Deutschland, um Ihre spanische Erbschaftsangelegenheit unkompliziert und ganzheitlich abzuwickeln.
Wir gehen auf die Bedürfnisse der jeweiligen Erben ein und wickeln den Nachlass für Sie vor Ort ab, ohne dass Sie zwingend persönlich nach Spanien reisen müssen. Nicht nur der einzelne Erbe nimmt hierbei unsere Dienste in Anspruch, sondern auch Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Betreuer und Bevollmächtigte aufgrund einer General- oder Vorsorgevollmacht.
Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen gerne Möglichkeiten auf, die Erbschaftsannahme in Spanien für Sie durchzuführen.
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- Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien/EU-Erbrechtsverordnung
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