Deutsches Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts ist zu unterscheiden zwischen Beratung zu Lebzeiten und einer Beratung bzw. Vertretung nach Eintritt eines Erbfalles.
Deutsches Erbrecht gelangt grundsätzlich zur Anwendung, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es seit dem 17.05.2015, d.h. seit der Anwendung der Normen der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) aus deutscher Sicht nicht mehr an. Die bedeutet, dass für Ausländer sämtlicher Nationalitäten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aus deutscher Sicht auch das deutsche Erbrecht zur Anwendung gelangt.
Die anwaltliche Rechtsberatung und Vertretung erfolgt im Rahmen der Nachlassplanung und der Erbschaftsabwicklung. Beratungen sind auch in spansicher oder englischer Sprache möglich. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
1. Nachlassplanung: Unter den Begriff „Nachlassplanung“ versteht man die Planung der Gestaltung der Übertragung des Vermögens auf den potenziellen Erben. Dabei stellen sich häufig folgende Fragen:
- Brauche ich ein Testament? Handschriftlich? Notariell?
- Wer ist Erbe? Erbt mein Ehegatte automatisch zunächst allein (Nein!)?
- Erbt mein nichteheliches Kind?
- Mein Kind ist behindert. Welche erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten habe ich?
- Welche Möglichkeiten bestehen, um z.B. lediglich einen bestimmten Gegenstand zu vermachen?
- Sollen wir ein „Berliner Testament“ abschließen?
- Wie übertrage ich mein Vermögen auf die nächste Generation?
- Was tun bei Auslandsvermögen?
- Ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Im Rahmen eines Mandats wird Ihre Situation umfassend und individuell analysiert, woraufhin ein maßgeschneidertes Konzept erarbeitet wird. Wenn Auslandsvermögen in Spanien vorhanden ist, wird dies hierbei selbstverständlich berücksichtigt.
2. Erbschaftsabwicklung: Bei der Erbschaftsabwicklung treten folgende Fragen häufig auf:
- Erbe annehmen oder ausschlagen? Wie schlägt man das Erbe aus?
- Wie hoch ist meine Erbquote?
- Wie sichere ich den Nachlass? Wo erhalte ich Auskünfte?
- Benötige ich einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis?
- Ich wurde enterbt, steht mir ein Pflichtteil zu?
- Wie mache ich den Pflichtteil geltend?
- Welche Auskunftsansprüche bestehen gegen Erben/Miterben?
- Wie setzte ich den Auskunftsanspruch durch?
- Was passiert bei der Vor- und Nacherbschaft?
Bei der Abwicklung der Erbschaft nach einem eingetretenen Erbfall sind Erbengemeinschaften auseinanderzusetzen. Enterbte pflichtteilsberechtigte Personen müssen ihre Ansprüche unter Beachtung der Verjährung geltend machen. Kann eine außergerichtliche Abwicklung der Erbschaft nicht erfolgen, muss geprüft werden, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Ziel verhilft.