Beurkundung & Beglaubigung DE/E
Frau Notarin Bürsgens-Dyllong spricht fließend Spanisch und nimmt Beurkundungen, Unterschriftsbeglaubigungen und Beglaubigungen auch auf Spanisch vor.
Handelt es sich um Urkunden im auf Deutsch kann die Notarin diese direkt mündlich in die spanische Sprache übersetzen, sodass ein Dolmetscher für die Beurkundung nicht notwendig ist. Die Notarin kann Beratungen im Vorfeld auf Spanisch vornehmen. Für Ihren individuellen Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die Notarin erstellt auch Urkunden, die in Spanien (oder spanischsprachigen Rechtsverkehr) verwendet werden sollen. Hierzu zählen z.B. Vollmachten auf Spanisch für einen Immobilienverkauf oder Kauf in Spanien oder Vollmachten zu anderen Zwecken, wie beispielsweise Erbschaftsannahmen in Spanien. Eine entsprechende Apostille können wir auf Wunsch für Sie einholen. Wenn Sie selbst Spanisch sprechen wird diese Urkunde auf Spanisch verlesen. Verstehen Sie Spanisch nicht, erfolgt eine mündliche Übersetzung durch die Notarin.
Urkunden in zweispaltiger Version auf Deutsch und Spanisch (z.B. deutsch-spanische Vollmacht) sind in Absprache ebenfalls in vielen Fällen möglich. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir teilen Ihnen die mögliche Vorgehensweise mit.