Handels- & Gesellschaftsrecht

Sei es zur Gründung eines Unternehmens als auch zur Übertragung oder Liquidierung eines Unternehmens ist der Gang zum Notar in vielen Fällen unumgänglich. Insbesondere wenn es sich um eine offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) handelt.

Der Notar entwirft die erforderlichen Verträge und führt die entsprechenden Anmeldungen im Handelsregister durch.

Gerade Unternehmer sollten an Ihre Nachfolge denken und im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung prüfen, ob die gesellschaftsrechtlichen Regelungen mit den erbrechtlichen oder testamentarischen Regelungen übereinstimmen oder ob Handlungsbedarf besteht.

Damit die Handlungsfähigkeit des Unternehmers nicht gefährdet ist, muss entsprechend vorgesorgt werden. Hier bietet es sich an, eine General- bzw. Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson im Notfall zu errichten.

Es ist ratsam, in Bezug auf viele unternehmensrechtliche Vorgänge eng mit den anwaltlichen und steuerlichen Beratern zusammenzuarbeiten.