Sie befinden sich hier » Spanisches Mietrecht » Besonderheiten bei Mieter mit einer Behinderung
Besonderheiten bei Mieter mit einer Behinderung
Der behinderte Mieter hat nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Vermieter das Recht die Wohnstätte behindertengerecht umzubauen.
Dies gilt ebenso für einen Mieter mit einem behinderten Ehegatten oder der Person, mit der er dauerhaft in einer eheähnlichen Beziehung unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung zusammenlebt oder für die Familienmitglieder mit einer Behinderung, die mit ihm zusammenleben. Der Mieter ist nach Ende des Vertrages verpflichtet, den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herzustellen, wenn es der Vermieter von ihm so verlangt.