Ebenso wie mit der Scheidung, verhält es sich bei der Trennung mit Spanienbezug. Es gilt im ersten Schritt zu prüfen, welches Recht (Deutsches? Spanisches?) überhaupt anwendbar ist. Hier kommt es wiederum auf die Konstellationen der Staatsangehörigkeit in Verbindung mit dem Wohnsitz an.
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