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Scheidung Spanien

„Scheidung Spanien“ ist nicht gleich „Scheidung in Spanien“. Diverse Konstellationen sind denkbar und die Anwendung des Rechts häufig unklar. Zum Beispiel stellt sich in nachstehenden Fallgestaltungen die Frage, nach welchem Recht und in welchem Land (vor welchem Gericht) ich mich scheiden lassen muss wenn:

  1. Beide Ehegatten Spanier sind?
  2. Ein Ehegatte Deutscher, der andere Spanier ist? Beide Ehegatten leben in Deutschland, aber haben in Spanien geheiratet. Welches Recht gilt?
  3. Ein Ehegatte Deutscher ist und der andere Spanier, wobei ein Ehegatte in Spanien und der Andere in Deutschland lebt, außerdem hat die Ehegatten den letzten gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland hatten?
  4. Ein Ehegatte Deutscher, der Andere Spanier ist, beide ihren letzten Wohnsitz in Spanien hatten und einer der Ehegatten wieder in Deutschland lebt?
  5. Ein Ehegatte Deutscher, der Andere Spanier ist, beide ihren letzten Wohnsitz weder in Deutschland noch in Spanien hatten und beide Ehegatten noch in dem Drittstaat leben?

Unter den Begriff „spanisches Familienrecht“ ist nicht immer das materielle spanische Familienrecht anzuwenden, sondern in zahlreichen Konstellationen auch das deutsche Familienrecht. Es kann ebenso vorkommen, dass eine Scheidung in Deutschland beantragt wird und der deutsche Richter die Ehegatten nach spanischem Recht scheidet. Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall und wir prüfen für Sie welches Recht anwendbar ist und in welchem Land die Scheidung beantragt werden muss/kann.

Die spanische Scheidung

Spanisches Familienrecht ist anwendbar, was muss ich bei meiner Scheidung beachten?

Wenn sich die Scheidung nach spanischem Recht richtet muss zuerst überprüft werden, ob in der zuständigen autonomen Gemeinschaft (Comunidad Autónoma) die Regeln des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil) oder eigenes, das sogenannte Foralrecht angewandt wird. Von den 17 bestehenden autonomen Gemeinschaften haben 7 ihr eigenes Familienrecht. Diese sind Aragon, Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera), Baskenland, Galizien, Katalonien und Navarra.

Beispielsweise sei genannt, dass auf den Balearen der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung gilt.

Nach spanischem Recht gibt es die einverständliche Scheidung und die nicht einvernehmliche Scheidung.

Die einverständliche Scheidung in Spanien

Voraussetzung für die einverständliche Scheidung ist, dass die Ehe drei Monate Bestand hatte. Deshalb wird in Spanien auch häufig von der Express-Scheidung gesprochen.  Meistens wird dem Gericht neben dem Scheidungsantrag auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung (convenio regulador), welche von beiden Ehegatten unterzeichnet worden ist, vorgelegt, dessen Inhalt z.B.

  • Regelung des Sorgerechts (elterliche Gewalt) für gemeinsame Kinder
  • Regelung des  Besuchsrechts für gemeinsame Kinder
  • Regelung und des Unterhalts für die Kinder
  • Regelung des Unterhalts für den Ehegatten
  • Aufteilung von gemeinsamen Eigentum wie Häuser, Wohnungen, Autos

Der Richter (juez) und der Staatsanwalt (Ministerio Fiscal) müssen diesen Vorschlag –vor allem im Hinblick auf das Kindeswohl- der beiden Ehegatten prüfen und auf Antrag  genehmigen. Das Gerichtsverfahren ist relativ schnell und nicht so kostenintensiv, wie die streitige Scheidung.

Die streitige Scheidung in Spanien

In der Praxis ist es häufig zu erleben, dass sich ein Ehegatte nicht scheiden lassen möchte. Dann bleibt dem scheidungswilligen Ehegatten nur, den Scheidungsantrag ohne dessen Zustimmung bei Gericht einzureichen. Sofern die Ehe drei Monate bestanden hat, ist diesem Antrag auch stattzugeben. In diesen Fällen wird  dem Gericht lediglich ein Vorschlag einer Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt. Im Gegensatz zur einvernehmlichen Scheidung bedeutet dies in der Regel ein langwieriges und komplexes Verfahren, wobei in vielen Fällen mehrere Gerichtstermine vor Ort wahrzunehmen sind.

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