Kindesentführung Spanien
Hat ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteil das gemeinsame Kind von Deutschland nach Spanien oder von Spanien nach Deutschland entführt gilt es schnell zu handeln und einen Antrag auf Rückführung des Kindes bei der zuständigen Behörde stellen.
Voraussetzung ist, dass der Elternteil, welcher das Kind zurückholen will, das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht innehat. Darüber hinaus sollten die Polizeibehörden und ggf. Gerichte vor Ort kontaktiert werden.
Wir stehen Ihnen schnell Beiseite und helfen Ihnen die richtigen Anträge bei den richtigen Stellen einzureichen. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns direkt per Telefon unter 0049-231-220 83 77 oder außerhalb der regulären Bürozeiten per E-Mail unter info@kanzlei-dyllong.de.
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