Scheidung ohne Trennungsjahr nach nur 3 Monaten Ehe möglich
Sie wollen sich scheiden lassen? Sie leben mit Ihrem Ehegatten in Spanien, bzw. lebten dort mit ihm und einer von beiden befindet sich nach der Trennung noch dort? Sie sind deutscher Staatsangehöriger? Ihr Ehepartner hat eine andere Staatsangehörigkeit als die Deutsche?
Wenn Sie diese Fragen mit „JA“ beantworten können, haben Sie die Möglichkeit sich nach spanischem Recht scheiden zu lassen und das bereits nach 3-monatiger Ehedauer. Das spanische Recht sieht kein einjähriges Trennungsjahr wie in Deutschland vor.
Handelt es sich bei den Ehegatten um ein gemischt-nationales Ehepaar, z.B. deutsch-spanisch, deutsch-französisch, deutsch-türkisch, etc., ist das Recht des Staates anwendbar, in welchem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Lebt z.B. eine deutsche Frau mit ihrem spanischen Ehemann auf Mallorca, ist spanisches Familienrecht für die Voraussetzungen der Ehescheidung anwendbar. Ebenso verhält sich dies, wenn der deutsche Ehegatte nach Deutschland zurückkehrt und der Spanische weiterhin auf Mallorca lebt. Nach spanischem Recht kann eine Ehe, wie in Deutschland, nur durch ein gerichtliches Urteil geschieden werden. Allerdings müssen die Ehegatten kein Trennungsjahr einhalten. In Spanien ist die einzige Voraussetzung, dass Sie drei Monate verheiratet waren. Sodann kann die Scheidung sowohl von beiden Ehegatten gemeinsam als auch einzeln (mit oder ohne Zustimmung des Anderen) beantragt werden.