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Erbschaftssteuern in Spanien

Steuertabelle der spanischen Erbschaftssteuer für Nicht-Residente:

Die Steuerschuld für Erbschaften für in Spanien belegenes Vermögen für Nicht-Residente ist anhand einer progressiven Tabelle zu ermitteln, wobei der Spitzensteuersatz im schlechtesten Falle bei 81,6% liegt. Die Freibeträge gliedern sich nach Steuerklassen und sind im Vergleich zu den deutschen Erbschaftssteuerfreibeträgen sehr gering.

Für die Ermittlung der Erbschaftssteuer ist zunächst zu ermitteln, welcher Steuerklasse der Erbe angehört. In Spanien gibt es vier begünstigte Steuerklassen, die wie folgt begünstigt werden:

 

Steuerklasse Erwerb durch Freibetrag in Euro
I Verwandte absteigender Linie und Adoptierte, die jünger als 21 Jahre sind 15.956,87zzgl. 3.990,72 für jedes Jahr für den unter 21-jährigen, das unter 21 liegt, wobei der Freibetrag nicht mehr als 47.858,59 betragen darf.
II Verwandte absteigender Linie und Adoptierte, Jüngere als 21, Ehegatten und Verwandte aufsteigender Linie 15.956,87
III Verwandte der Seitenlinie des zweiten und dritten Grades, verschwägerte Verwandte der aufsteigenden und absteigenden Linie 7.993,46
IV Verwandte der Seitenlinie ab dem vierten Grad und Nichtverwandte Kein Freibetrag

(gültig für Erbschaften seit dem 01.01.2000)

 

Darüber hinaus gibt es noch Steuerbegünstigungen für behinderte Erben, bei Erwerb eines Familienbetriebes, bei Erwerb der Wohnung des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen und bei Erwerb eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Vermögens. Weitere etwaig anfallende Steuerbegünstigungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Der anfallende Freibetrag ist von dem zu bemessenden Vermögen abzuziehen. Sodann kann der Erbe die anfallende Steuerschuld mittels folgender Tabellen berechnen:

Die Steuerquote wird nach Art. 21 ErbStG (Spanien) anhand folgender Tabelle ermittelt:

BASE LIQUIDABLE
Bemessungsgrundlage
Steuerpflichtiger Erwerb bis zu … EURO
CUOTA ÍNTEGRA
Zwischensumme
Steuerbetrag
RESTO BASE LIQUDABLE
Restbetrag bereinigte Bemessungsgrundlage in EURO
TIPO APLICABLE
Steuersatz in %
0,00 0,00 7.993,46 7,65
7.993,46 611,50 7.987,45 8,50
15.980,91 1.290,43 7.987,45 9,35
23.968,36 2.037,26 7.987,45 10,20
31.955,81 2.851,98 7.987,45 11,05
39.943,26 3.734,59 7.987,46 11,90
47.930,72 4.685,10 7.987,45 12,75
55.918,17 5.703,50 7.987,45 13,60
63.905,62 6.789,79 7.987,45 14,45
71.893,07 7.943,98 7.987,45 15,30
79.880,52 9.116,06 39.877,15 16,15
119.757,67 15.606,22 39.877,16 18,70
159.634,83 23.063,25 79.754,30 21,25
239.389,13 40.011,04 159.388,41 25,50
398.777,54 80.655,08 398.777,54 29,75
797.555,08 199.291,40 en adelante
(und höher)
34,00

(gültig für Erbschaften seit dem 01.01.2000)

 

Außerdem ist in Bezug auf die Berechnung der spanischen Erbschaftssteuer auch die Vorvermögenssituation des Erben zu berücksichtigen. Die ermittelte Steuerschuld wird abhängig vom (Vor-) Vermögen des Erben nochmals durch einen sogenannten Koeffizienten geändert. Der anzuwendende Koeffizient ergibt sich aus folgender Tabelle:

Wert des Vorvermögens Steuerklasse I u. II Steuerklasse III Steuerklasse IV
bis 402.678,11 1,0000 1,5882 2,0000
bis 2.007.380,43 1,0500 1,6676 2,1000
bis 4.020.770,98 1,100 1,7471 2,200
über 4.020.770,98 1,200 1,9059 2,4000

Durch eine vorausschauende und frühzeitige Planung ist es möglich, mithilfe einer steuerlichen Optimierung spanische sowie deutsche Erbschaftssteuern zu sparen.

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