FRANK FELDMEIER Nicht erst, wenn die Kündigung des Mietvertrags ansteht, müssen sich Mieter mit dem spanischen Mietrecht auseinandersetzen. Auch etwa bei Reparaturkosten, Mieterhöhungen oder der Frage der Nebenkosten stolpern Ausländer regelmäßig über das spanische Mietrecht, sagt Steffen Döhne von der Mallorca Mietbörse. Magda Pajor von Atlas International verweist vor allem auf Missverständnisse bei Kautionsrückzahlungen. Praktisch alle Probleme ließen sich aber in der Regel außergerichtlich klären.
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Durchblick im spanischen Mietvertrag
Mietrecht in Spanien – der spanische Mietvertrag über Wohnraum
MARTINA DYLLONG In Spanien gilt seit dem 01.01.1995 das Mietgesetz „Ley 29/1994 de arrendamientos urbanos”, LAU, das zuletzt durch das Gesetz 19/2009 vom 23. November reformiert worden ist.
In seinem Artikel 2 der LAU definiert der Gesetzgeber das Konzept der Wohnraummiete. Demnach liegt ein Wohnraummietverhältnis vor, wenn ein Vertrag über ein bewohnbares Gebäude geschlossen wird, dessen vorrangiger Zweck darin besteht, dem Mieter als ständigen Wohnsitz zu dienen. Die Vorschriften über die Wohnraummiete gelten ebenfalls für das Mobiliar, Abstellräume, Garagenplätze, vermietete Räume oder sonstigen Nebengebäude, allerdings nur, wenn sie zusammen mit der Wohnstätte vermietet werden. (weiterlesen …)
Die Finca vererben
Für den Erwerb des Eigentums einer Immobilie in Spanien reichen – im Gegensatz zum deutschen Recht – der Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrags (contrato privado) und die Übergabe des Objekts aus. (weiterlesen …)