Internationales Familienrecht
Im Rahmen des internationalen Familienrechts berät und vertritt Rechtsanwältin Dyllong vor deutschen Gerichten im Rahmen von internationalen Sachverhalten Klienten aus der ganzen Welt.
Sie prüft für Sie, ob die Voraussetzungen einer Scheidung vor einem deutschen Gericht gegeben sind und stellt den Antrag auf Ehescheidung auch nach Ihrem Heimatrecht, falls dieses anzuwenden ist.
Rechtsanwältin Dyllong prüft das anwendbare Recht und nennt Ihnen die Voraussetzungen der Scheidung- auch nach Regeln des ausländischen Rechts. Beratung erfolgt für Staatsangehörige der verschiedensten Länder, z.B. Spanien, Italien, Frankreich, Niederlande, Belgien, Griechenland, Polen, Türkei, Portugal, Schweiz, Österreich, etc.
Beispiel Italien:
Fall 1: Beide Ehegatten sind Italiener, haben in Italien geheiratet, leben aber in Deutschland. Lösung: Die Ehe kann in Deutschland geschieden werden, es ist aber italienisches Recht für die Scheidung anzuwenden.
Fall 2: Einer der Ehegatten ist Italiener, der andere Deutscher. Das Eheleben fand hauptsächlich in Deutschland statt. Lösung: Die Scheidung kann in Deutschland beantragt werden, es ist deutsches Recht für die Scheidung anzuwenden.
Fall 3: Einer der Ehegatten ist Italiener, der andere Deutscher. Das Eheleben fand hauptsächlich in Italien statt.
Lösung: Die Scheidung kann in Deutschland beantragt werden, es ist italienisches Recht für die Scheidung anzuwenden.
Wann ist eine Scheidung nach italienischem Recht frühestens möglich?
Die italienische Scheidung ist grundsätzlich möglich, wenn die Trennung von Tisch und Bett in einer früheren gerichtlichen Entscheidung ausgesprochen wurde und die Parteien mehr als drei Jahre ununterbrochen getrennt gelebt haben.